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Baustellenverordnung
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
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Sie planen die Durchführung eines Bauvorhabens – haben Sie auch an alles gedacht? Neben dem Planer und der Baufirma wird heute in aller Regel auch die Leistung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators benötigt.

Seit mittlerweile knapp 8 Jahren dient die Baustellenverordnung der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen (§1, (1) BaustellV). Das Vorhaben kann die Errichtung einer oder mehrerer größerer Anlagen, die änderung oder aber auch ein Abriss sein. Nun trifft nicht für jede Baumaßnahme diese Baustellenverordnung zu. Kleinere Maßnahmen ohne gefährliche Arbeiten werden in aller Regel nicht betroffen sein. Koordinator, SiGe-Plan, Unterlage für spätere Arbeiten – eine genaue Definition, wann welche Leistung erforderlich ist, können Sie aus meiner Schrift SiGeKo auf Baustellen - Wichtige Informationen für den Bauherrn ersehen.

Denken Sie auch daran, dass, soweit erforderlich, rechtzeitig die "Vorankündigung" für Ihr Vorhaben der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde übermittelt und diese zusätzlich sichtbar, an exponierter Stelle auf der Baustelle ausgehängt werden muss. D. h. auch, dass der SiGe-Koordinator schon in die Planungsphase einzubinden ist. Bei Unterlassung ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann bestraft werden. Als Bauherr haben Sie nun die Wahl – entweder Sie übernehmen selbst die Aufgabe des Koordinators (§3, (1) BaustellV) mit der entsprechenden Verantwortung oder fragen einfach mich. Mein Büro kann auf die langjährige Erfahrung speziell ausgebildeter Ingenieure und Architekten zurückgreifen. Wir erbringen sämtliche Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen für Bau- und Maschinenbaumaßnahmen.
 

SiGeKo auf Baustellen -
Wichtige Informationen für Bauherren

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