Aktuelle Meldung 14.02.06 | ![]() |
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Baustellenverordnung
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) |
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![]() Seit mittlerweile knapp 8 Jahren dient die Baustellenverordnung der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen (§1, (1) BaustellV). Das Vorhaben kann die Errichtung einer oder mehrerer größerer Anlagen, die änderung oder aber auch ein Abriss sein. Nun trifft nicht für jede Baumaßnahme diese Baustellenverordnung zu. Kleinere Maßnahmen ohne gefährliche Arbeiten werden in aller Regel nicht betroffen sein. Koordinator, SiGe-Plan, Unterlage für spätere Arbeiten – eine genaue Definition, wann welche Leistung erforderlich ist, können Sie aus meiner Schrift SiGeKo auf Baustellen - Wichtige Informationen für den Bauherrn ersehen. Denken Sie auch daran, dass, soweit erforderlich, rechtzeitig die
"Vorankündigung" für Ihr Vorhaben der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde übermittelt und diese zusätzlich sichtbar, an
exponierter Stelle auf der Baustelle ausgehängt werden muss. D. h. auch, dass der SiGe-Koordinator schon in die Planungsphase
einzubinden ist.
Bei Unterlassung ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann bestraft
werden. Als Bauherr haben Sie nun die Wahl – entweder Sie übernehmen selbst die Aufgabe des Koordinators (§3, (1) BaustellV)
mit der entsprechenden Verantwortung oder fragen einfach mich. Mein Büro kann auf die langjährige Erfahrung speziell ausgebildeter
Ingenieure und Architekten
zurückgreifen. Wir erbringen sämtliche Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß der Verordnung über
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen für Bau- und Maschinenbaumaßnahmen.
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