Aktuelle Meldung 14.02.06 | ![]() |
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Baustellenverordnung
Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen |
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Wichtige Informationen für Bauherren |
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Baustellenverordnung Nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV) vom 10.Juni 1998 (BGBl. I S. 1283), mit der Änderung vom 01.Januar 2005 und den Konkretisierungen durch die Regeln zum Arbeitsschutz (RAB) wird der Bauherr während der Planung der Ausführung und Durchführung des Bauvorhabens von seiner Verantwortung für den Arbeitsschutz auf der Baustelle nicht entbunden. Dabei geht es um die Koordination der Arbeitssicherheit, die immer erforderlich ist, wenn Beschäftigte mehrerer Firmen auf der Baustelle tätig werden. Neben der BaustellV gelten auch weiterhin uneingeschränkt das Arbeits-schutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
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Für welche Baustellen gilt die Baustellenverordnung?
Die BaustellV muss angewendet werden, wenn
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Wann gilt die Baustellenverordnung? | ||
Pflichten des Bauherrn nach der Baustellenverordnung
Nach der BaustellV muss der Bauherr oder sein Vertreter
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Welche Pflichten hat der Bauherr? | ||
Aktivitäten nach der Baustellenverordnung
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Wenn
Wird durch eine in den Punkten 1. oder 2. bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben und Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, dann ist dies strafbar. Für weitere Fragen zur Sicherheits- und Gesundheitschutzkoordination stehen Ihnen meine Mitarbeiter und ich gerne zur Verfügung.
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