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Baustellenverordnung
Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen
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Wichtige Informationen für Bauherren
 
"Beschäftigte im Baubereich sind einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Jedes Jahr verunglücken auf deutschen Baustellen viele Beschäftigte schwer, zum Teil tödlich."
Sicherheits- und Gesundheitsschutz- koordination
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- Wann gilt die BaustellV?
- Welche Pflichten hat der
  Bauherr?

- Aktivitäten nach BaustellV
 

Baustellenverordnung

Nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV) vom 10.Juni 1998 (BGBl. I S. 1283), mit der Änderung vom 01.Januar 2005 und den Konkretisierungen durch die Regeln zum Arbeitsschutz (RAB) wird der Bauherr während der Planung der Ausführung und Durchführung des Bauvorhabens von seiner Verantwortung für den Arbeitsschutz auf der Baustelle nicht entbunden. Dabei geht es um die Koordination der Arbeitssicherheit, die immer erforderlich ist, wenn Beschäftigte mehrerer Firmen auf der Baustelle tätig werden.

Neben der BaustellV gelten auch weiterhin uneingeschränkt das Arbeits-schutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

 

Für welche Baustellen gilt die Baustellenverordnung?

Die BaustellV muss angewendet werden, wenn

  1. auf der Baustelle mehrere Arbeitgeber (Baufirmen) tätig werden,
  2. auf der Baustelle die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und dort mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder
  3. der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.

 
Wann gilt die Baustellenverordnung?
Pflichten des Bauherrn nach der Baustellenverordnung

Nach der BaustellV muss der Bauherr oder sein Vertreter

  • die allgemeinen Grundsätze von § 4 ArbSchutzG bei der Planung der Bauausführung berücksichtigen,
  • bei größeren Baustellen das Bauvorhaben bei der zuständigen Behörde (in der Regel Gewerbeaufsicht) rechtzeitig anmelden,
  • einen geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Koordinator) bestellen, wenn mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig sind,
  • schon während der Planungs- und Ausschreibungsphase sicherheitstechnische Aspekte berücksichtigen,
  • unter Umständen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) aufstellen und diesen fortschreiben,
  • auf der Baustelle das gewerbliche Personal unterweisen und
  • eine Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage zusammenstellen.

 
Welche Pflichten hat der Bauherr?
Aktivitäten nach der Baustellenverordnung


 

Wenn
  1. die Vorankündigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig der zuständigen Behörde übermittelt wird, oder
  2. vor Einrichtung der Baustelle kein SiGe-Plan erstellt wurde, dann wird gemäß Baustellenverordnung eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld bis zu 5.000 EUR geahndet werden kann, begangen.

Wird durch eine in den Punkten 1. oder 2. bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben und Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, dann ist dies strafbar.

Für weitere Fragen zur Sicherheits- und Gesundheitschutzkoordination stehen Ihnen meine Mitarbeiter und ich gerne zur Verfügung.
 

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