Aktuelle Meldung 01.12.05 | ![]() |
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Energieeinsparungsgesetz (EnEG) / Energieeinsparverordnung (EnEV)
Der Energiepass für Gebäude |
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Die EU-Gebäuderichtlinie und die nationale Umsetzung in Deutschland |
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Die Richtlinie 2002/ 91/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde am 03.01.2003 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht und ist bis Anfang
2006 umzusetzen. In Deutschland ist eine 1:1 Umsetzung vorgesehen.
Die so genannte EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet in Artikel 7 alle EU-Mitgliedsstaaten einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet rechtzeitig Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um die Verpflichtungen aus der Richtlinie zum 04.01.2006 nach dem jeweiligen nationalen Recht in Kraft zu setzen. Die Bundesregierung wird die Verpflichtungen nach der EU-Gebäuderichtlinie durch Änderungen im Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und der
Energieeinspar-verordnung (EnEV) umsetzen. Die beteiligten Ministerien Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVWA) und das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) werden entsprechende Referentenentwürfe vorlegen. Die Änderungen im EnEG und
der EnEV werden durch den Bundestag und den Bundesrat verabschiedet. |
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Wir beraten Sie gern zum Energiepass und zum Explosionsschutzdokument. Rufen Sie uns an! |
Neu sind vor allem die Energieausweise für den Gebäudebestand, die bei Verkauf oder Neuvermietung
vorzulegen sind und die Erfassung der Energieanteile für Beleuchtung und Klimatisierung von Nichtwohngebäuden. In Gebäuden, in denen
Dienstleistungen für die Allgemeinheit erbracht werden, muss zukünftig der Energiepass ausgehängt sein.
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Energiepass ab 04.01.2006 auch für Bestandsgebäude |
Die gute Idee dahinter | ![]() |
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Hintergrund für die EU-Gebäuderichtlinie ist die Verminderung des CO2-Ausstoßes und
somit der Umweltschutz. |
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Bislang sind verlässliche Informationen über den Energieverbrauch eines Gebäudes meist nicht
erhältlich. Ein unkomplizierter Vergleich zwischen den Gebäuden
ist kaum möglich. Lediglich für Neubauten macht die Energieeinsparverordnung einen Energiebedarfsausweis zur Pflicht.
In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der gesamten Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasseraufbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energieverbrauch von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe. Der Energiepass soll auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz werden. Mit dem Energiepass-Label soll schon
bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist. |
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Der Energiepass informiert Verbraucher objektiv, zeigt durch Modernisierungstipps Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.
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Aufzeigen von Energie- Einsparpotenzialen durch den Energiepass |
Der Energiepass für Nichtwohngebäude | ![]() |
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Während die bestehende EnEV 2002 für die Bereiche Heizung und Warmwasser bereits einen ganzheitliche
Betrachtungsweise eingeführt hat, musste für die Integration der Bilanzteile Kühlung und Beleuchtung ein neuer Bilanzierungsansatz entwickelt werden. Dies wurde
in Form der neuen DIN 18599 realisiert.
Die Novellierung der Energieeinsparverordnung zur Umsetzung der EU- Richtlinie wird für die Bilanzierung von Nichtwohngebäuden die neue DIN 18599 als Berechnungsmethode in Bezug nehmen. Für Wohngebäude wird es zunächst bei den eingeführten Berechnungsnormen bleiben. Wie der Energiepass nun aber letztendlich zur Einführung aussehen soll, steht bislang noch nicht fest. |
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