Aktuelle Meldung 28.11.05 | ![]() |
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Explosionsschutz / Betriebs-Sicherheits-Verordnung
Allgemeine Information für Auftraggeber zu Explosionsschutzdokumenten |
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Die Europäische Union hat die Anforderungen zum betrieblichen Explosionsschutz durch die Richtlinie
1999/92/EG festgelegt, deren Umsetzung in nationales Recht jetzt im Wesentlichen durch die BetrSichV (Betriebs-Sicherheits-Verordnung
vom 27. September 2002, zuletzt geändert am 23. Dezember 2004) erfolgt ist. | ![]() |
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Danach ergibt sich folgende Rechtslage:
Jeder Arbeitgeber ist unabhängig von der Zahl der Beschäftigten verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen und auf aktuellem Stand zu halten, wenn die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären nicht sicher verhindert werden kann. |
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Diese Verpflichtung gilt seit dem 3. Oktober 2002 für alle neuen Arbeitsmittel und -abläufe in Ex-Bereichen. |
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Für Arbeitsmittel und -abläufe, die vor diesem Datum im Betrieb eingeführt wurden, muss das
Explosionsschutzdokument spätestens bis zum 31. Dezember 2005 erstellt werden. |
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Explosionsschutzdokument bis spätestens 31. Dezember 2005 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Betroffen sind nahezu alle Branchen, da explosionsfähige Atmosphären bei unterschiedlichsten
Prozessen und Arbeitsvorgängen entstehen. |
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Zu einer Explosion kommt es, wenn eine Zündquelle und ein Brennstoff im Gemisch mit
Luft (Sauerstoff) innerhalb der Explosionsgrenzen zusammentreffen.
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